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Allgemeine Geschäftsbedingungen der creative feat GmbH Detmold

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Unsere Geschäftsbedingungen (§§ 1-14) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir die Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführen.
  2. Wiederkehrverträge mit Kunden gelten auch ohne erneute Bezugnahme auf diese Bedingungen als zu diesen abgeschlossen. Die Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.
  3. Auf Nichtkaufleute findet Abs. 2 (zwei) keine Anwendung. (4) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung von Verträgen getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt.

§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen

  1. Alle Angebote (incl. Lieferfristen) sind freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ist der Auftrag als Angebot gemäß § 145 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 (zwei) Wochen annehmen. Unsere Annahmen ergehen schriftlich, können auch per Fax oder E-Mail erfolgen.
  2. An Planungen, Entwürfen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Fertigungs-, Montage- und sonstigen Unterlagen (im Folgenden: „creative feat-Unterlagen“) behalten wir uns Eigentums- und Schutzrechte (vgl. auch § 12) vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Vervielfältigung und/oder Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Zu Änderungen von creative feat-Unterlagen ist der Kunde nur in schriftlicher Abstimmung mit uns berechtigt.
  3. Hat uns der Kunde Zeichnungen und Muster überlassen, die nicht zur Grundlage eines Auftrages geworden sind, werden wir sie auf Wunsch zurücksenden, sofern uns der Kunde dazu innerhalb der ersten drei Monate nach Besitzüberlassung auffordert; andernfalls sind wir berechtigt, nach Information des Kunden über unsere Entsorgungsabsicht, diese Unterlagen drei Monate nach Angebotserstellung zu vernichten.
  4. Wir sind berechtigt, mit dem Namen unseres Kunden gegenüber Dritten zu werben oder auf dem Leistungsergebnis, Vorprodukten (z.B. Konzepte, Studien etc.) und/oder auf Vervielfältigungen unseren Namen/ einen Urheberrechtsvermerk in angemessener Art und Weise anzubringen.
  5. Wir behalten uns vor, zur Erfüllung von Aufträgen – auch Druckaufträgen – Subunternehmer einzuschalten. Bei Farbvorgaben und/ oder Druckaufträgen des Kunden behalten wir uns zudem „geringfügige Abweichungen“ vor. Selbstverständlich kann vereinbart werden, dass ein „proof“ erstellt und vom Kunden abgenommen wird. Die Abnahme durch den Kunden muss rechtzeitig erfolgen, damit es nicht zu Lieferverzug kommt. Mit Subunternehmern schließen wir auf schriftlichen Kundenwunsch auch Verschwiegenheitsverpflichtungen ab.
  6. Kommt es nicht zu einer Auftragserteilung, sind die creative feat-Unterlagen unverzüglich zurückzugeben.
    Wir sind nicht verpflichtet, die uns vom Kunden vorgegebenen Rahmenbedingungen (z.B. Maße, Hard- und Softwareumgebung, Wahrheitsgehalt anpreisender Behauptungen) zu prüfen.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Herstellungswerk oder Lager“, ausschließlich Fracht, Einfuhrmengenabgaben und Zoll – diese Positionen werden gesondert in Rechnung gestellt.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen, sofern keine umsatzsteuerrechtliche Sonderregelung besteht. Der Kunde stimmt zu, elektronische Rechnungen zu erhalten.
  3. Wir sind bei Anschlussaufträgen nicht an vorhergehende Preise und Bedingungen gebunden.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum auszugleichen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Der Verzugszins beträgt 10 % (zehn Prozent) p.a.; mindestens jedoch 8 Prozentpunkte über dem Basiszins (vgl. § 288 Abs.2 BGB).
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. Sofern das Zurückbehaltungsrecht an einer Zahlung geltend gemacht werden soll, ist dies nur im angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Schäden möglich. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn er einen Mangel geltend macht, über dessen Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.
  7. Skontisindgrundsätzlichausgeschlossen.

§ 4 Lieferzeit

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt darüber hinaus die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vereinbarten Verpflichtungen des Kunden voraus: So beginnt z.B. die Lieferfrist nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Auf §§ 642, 643 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wird hingewiesen. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  3. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 2 (zwei) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware spätestens in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
  4. Selbstverständlich haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Liefervertrag als Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB (Handelsgesetzbuch) zu qualifizieren ist. Nach den gesetzlichen Bestimmungen haften wir, wenn infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist, den Fortfall seines Interesses an der weiteren Vertragserfüllung geltend zu machen.
  5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typi- scherweise eintretenden Schaden begrenzt.
  6. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  7. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk mindestens jedoch 1⁄2 % (ein halbes Prozent) des Rechnungswertes pro Monat, berechnet. Nach angemessener Nachfristsetzung sind wir berechtigt, über die Ware anderweitig zu verfügen.
  8. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

§ 5 Gefahrenübergang/ Abnahme

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von der creative feat GmbH.
  2. Unabhängig, ob die Waren gekauft, bestellt oder vermietet werden, führen wir mit dem Kunden eine förmliche Abnahme durch. Mit dieser bestätigt der Kunde, dass unsere Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkannt wird. Etwaige erkennbare Mängel oder Reklamationen sind in das Protokoll aufzunehmen. Sofern ausdrücklich vereinbart, wird dem Kunden eine schriftliche Dokumentation übergeben.
  3. Kleinere Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit der Leistung nicht beeinflussen, hindern die Abnahme nicht, wenn wir sie verlangt haben und unverzügliche Mängelbeseitigung (spätestens binnen vier Tagen) zusagen. Wegen unerheblicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Läuft eine von uns gesetzte Frist zur Abnahme ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt. Liegen erhebliche Mängel vor, verpflichten wir uns die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme ist innerhalb einer Woche nach Anzeige der Mängelbeseitigung zu wiederholen. Setzt der Kunde die Software eine längere Zeit nach Übergabe ein, so gilt die Software spätestens 1 Monat nach Übergabe als abgenommen.
  4. Wünscht es der Kunde ausdrücklich und teilt es uns schriftlich mit, werden wir die Lieferung und/ oder den Transport kundeneigener Waren durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§ 6 Beanstandungen

  1. Beanstandungen wegen Falschlieferung oder Mengenabweichungen sind, soweit dies durch zumutbare Untersuchungen feststellbar ist, unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf einer Woche schriftlich und sofern möglich mit digitalem Fotomaterial anzuzeigen.
  2. Bei Reklamationen oder Störungsmeldungen hat der Kunde sich unverzüglich mit creative feat in Verbindung zu setzen; erst die Störungsannahme setzt die individuell vereinbarten Reaktionsfristen in Gang.
  3. Ebenfalls sind Beanstandungen der Abrechnungen spätestens bis 7 Tage (sieben) nach Empfang der Rechnung mitzuteilen. Das Unterlassen der Einwendungen gilt als Anerkenntnis der Richtigkeit und Vollständigkeit.

§ 7 Mängelhaftung

  1. Soweit es sich bei der Vertragssache um eine von uns hergestellte Ware handelt, werden wir bei begründeter Mängelanzeige nacherfüllen. Wir übernehmen entsprechend der gesetzlichen Regelung die zu diesem Zwecke erforderlichen Aufwendungen zur Nachbesserung am Abnahmeort (Erfüllungsort) einschließlich aller Nebenkosten (insbes. Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten). Sofern wir ein neues Werk im Sinne der gesetzlichen Regelung herstellen, können wir die Rückgewähr der gerügten Ware fordern. Gelingt es uns trotz wiederholten Versuchs nicht, die Ware nachzubessern, oder kommen wir der Nachbesserungspflicht nicht innerhalb angemessener Zeit nach, ist der Kunde berechtigt, den Preis zu mindern, vom Vertrag zurückzutreten oder den Mangel selbst zu beseitigen (beseitigen zu lassen). Eine Selbstvornahme ist auch dann möglich, wenn dem Kunden die Fristsetzung nach § 637 Abs.2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unzumutbar ist.
  2. Sofern der Vertrag die Lieferung von nicht vertretbaren Sachen iSv § 651 Satz 3 BGB betrifft, ist eine Kündigung nach § 649 BGB nur vor dem Hintergrund eines wichtigen Grundes möglich: In diesem Fall wird eine pauschalierte Bearbeitungsgebühr von 10% des Preises als Abgeltung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen fällig; dem Kunden wird insoweit ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag geringer ist als der Pauschalierte.
  3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Sofern wir den Kunden außerhalb unserer Vertragsleistung beraten haben, haften wir nur bei ausdrücklicher vorheriger Zusicherung für die Gebrauchstüchtigkeit und die Eignung der Ware.
  5. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen der vorhergehenden Absätze auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie.
  7. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Die Regelungen des § 651 Satz 3 BGB bleiben hiervon unberührt.

§ 8 Gesamthaftung

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als nach diesen Bedingungen (insbes. §§ 7,9) ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  2. Die Begrenzung nach Abs. 1 (eins) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  3. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (4) Der Kunde haftet für alle Schäden an dem ihm leih- und/oder mietweise überlassenen Gegenständen (unmittelbar, auch wenn der Schaden durch Dritte im Sinne von § 278 BGB verursacht worden ist. Wir empfehlen, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

§ 9 Sorgfalt im Umgang mit Daten

  1. Wir weisen den Kunden auf die Möglichkeit von Datenverlusten durch technisches Versagen oder Virenattacken ausdrücklich hin.
  2. Der Kunde ist für die verantwortungsvolle und sichere Verwahrung sämtlicher vertraulicher Informationen selbst verantwortlich. Liegen Anhaltspunkte für die missbräuchliche Nutzung von Daten (auch Passworte, Kunden- oder Benutzerdaten) vor, hat er uns unverzüglich zu informieren.
  3. Für den Fall, dass wir nach den hier niedergelegten Regelungen einstehen, ist unsere Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so ist unsere Haftung maximal auf den geldwerten Aufwand beschränkt, der erforderlich wäre, um eine Herstellung nach Abs.2 (zwei) Satz 1 (eins) durchzuführen.
  4. Den Kunden trifft die Pflicht, sich beim Einsatz der von uns angefertigten Leistungen an den für ihn einschlägigen Gesetzen zu orientieren und erforderliche Maßnahmen (wie z.B. Erstellung eines Impressums, der Anbieterkennung, Beachtung Entsorgungsregelungen (z.B. BattG) etc.) zu treffen.

§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort

  1. (Erfüllungsort ist Detmold. Im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen wird für sämtliche entstehenden Streitigkeiten, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung, über sein Entstehen und seine Wirksamkeit (einschließlich solcher aus Wechsel- und Scheckforderungen) eintreten, Detmold als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind jedoch wahlweise berechtigt, das Gericht des Kunden anzurufen.
  2. Es gilt für Rechtsbeziehungen mit Geschäftspartnern (Unternehmern) deutsches Recht, sofern der Erfüllungsort und/oder der Sitz des Geschäftspartners in der BRD liegt; andernfalls gilt UN-Kaufrecht, wobei für die Lückenfüllung und die Auslegung auf die deutschen Sachvorschriften ohne die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs abzustellen ist. Für Verträge mit natürlichen Personen, die den Vertrag nicht zu einem beruflichen oder gewerblichen Tätigwerden abschließen (Verbraucher; vgl. § 29 EGBGB), gilt das Recht ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
  3. Um eine zügige Entscheidung im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit zu erwirken, wird bei Rechtsbeziehungen mit Unternehmern vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht ein Schlichtungsverfahren gemäß der Verfahrensordnung vom 15.03.2000 der gemeinsamen Schlichtungsstelle der IHK Lippe zu Detmold und des Lippischen Anwalt- und Notarvereins e.V. für kaufmännische Streitigkeiten durchgeführt. Die Verfahrens- und die Schlichterordnung sind über den Internetauftritt der IHK Lippe zu Detmold (www.ihk.detmold.de) abrufbar.

§ 11 Datenverarbeitung

Im Rahmen unserer Geschäftsbedingungen anfallende personenbezogene Daten werden bei uns und bei ausliefernden Stellen zweckgebunden verarbeitet und genutzt. Im Übrigen speichern, verändern oder übermitteln bzw. nutzen wir diese Daten ausschließlich im Rahmen der §§ 4 Abs. 1, 28 Abs.1 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

§ 12 Gewerbliche Schutzrechte

  1. Sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, stehen uns (resp. den von uns beauftragten Subunternehmern) die Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und anderen gewerblichen Schutzrechte, inklusive aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von uns oder von Dritten in unserem Auftrag entworfenen, entwickelten und/oder gestalteten Entwürfen, Konzepten, Ideen, der Software, dem Design und den Quellcodes (z.B. offene Daten, Software, Internetseiten etc.) nebst den übrigen Ergebnissen geistiger Schöpfung zu. Dies gilt auch dann, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe (z.B. nach § 2 UrhG) nicht erreicht wird. Sofern vertraglich geschuldet, räumen wir dem Kunden nach komplettem Ausgleich aller mit dem Auftrag in Zusammenhang stehender Rechnungen und Forderungen nach Abnahme das einfache, zeitlich begrenzte Nutzungsrecht ein. Sofern Software Gegenstand unserer Leistung ist, gelten die §§ 69 lit d) und lit e) UrhG ergänzend. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf unserer vorhergehenden schriftlichen Zustimmung, die wir von einer Ausgleichszahlung abhängig machen können. Anregungen und Vorschläge von Kunden begründen keine Mit-Urheberrechte.
  2. Wenn wir nach Modellen, Mustern, Konstruktions- oder Designzeichnungen zu arbeiten und/oder zu liefern haben, versichert und steht der Kunde dafür ein, dass Schutzrechte Dritter im Bestimmungs-/ Vertriebsland der Ware hierdurch nicht verletzt werden. Der Kunde stellt uns auch frei von Ansprüchen Dritter, die auf der Geltendmachung von Schutzrechten beruhen; er leistet Ersatz für die in Zusammenhang mit der Schutzrechtsverletzung entstehenden Schäden. Wird uns von einem Dritten die Herstellung oder Lieferung mit der Berufung auf ein diesem gebührendes Schutzrecht untersagt, sind wird berechtigt – ohne eigene juristische Prüfung der Rechtslage – die Auftragsausführung bis zur Klärung der Rechtslage im Verhältnis Kunde-Dritten auszusetzen. Wenn für uns durch die hiermit einhergehende Verzögerung die weitere Ausführung des Auftrages nicht mehr zumutbar ist, sind wir berechtigt, unter schriftlicher Mitteilung an den Kunden vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Es wird darauf hingewiesen, dass Lizenzgebühren für im Auftrag des Kunden für jede Art von Dritten bezogenen Ton-, Bild- und Gestaltungsmaterial vom Kunden gesondert zu zahlen ist und – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – in unserem (Angebots-) Preis nicht inkludiert sind.
  4. In Bezug auf diejenigen Rechtsmängel, die in diesem Abschnitt von keiner speziellen Regelung erfasst sind, gelten die in §§ 7,9 zu den Sachmängeln niedergelegten Vereinbarungen entsprechend.

§ 13 Offene Daten/ Quellcode

  1. Wir sind nicht verpflichtet sog. offene Daten wie z.B. Dateien, Quelldaten, Source- und Quellcodes, Gestaltungsdaten und Layouts, die digital erstellt wurden und zur Erstellung einer veröffentlichten Leistung benötigt werden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe der vorgenannten Daten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Nur aufgrund einer solchen Individualvereinbarung werden wir verpflichtet, vorbenannte Daten direkt an den Kunden herauszugeben bzw. zu verkaufen. Die Änderung der an den Kunden überlassenen vorgenannten Daten durch ihn oder Dritte, bedarf unserer vorhergehenden schriftlichen Zustimmung, die wir von einer Ausgleichszahlung abhängig machen können.
  2. Wir verpflichten uns, den bei uns verbleibenden Quellcode sicher aufzubewahren. Auf Anforderung des Kunden werden wir bei nur durch Zugriff auf den Quellcode zu behebenden Leistungsstörungen diese unverzüglich beseitigen. Auf Verlangen des Kunden werden wir den Quellcode einem vom Kunden zu benennenden Notar übergeben, der auf Kundenanforderung diesen an einen Dritten aushändigen darf, falls wir der – nur durch Zugriff auf den Quellcode möglichen – Mängelbeseitigung an der Leistung trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden binnen einer Frist von zwei Wochen nicht erfolgreich nachkommen oder eine mögliche Mängelbeseitigung durch Stellung eines Insolvenzantrags über das Vermögen des Kunden gefährdet wird.

§ 14 Vertragsänderungen

  1. Andere als in der Auftragsbestätigung der creative feat bzw. in dem Vertrag über Lieferungen und Leistungen oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegte Abreden wurden nicht getroffen.
  2. Werden Leistungen später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen vom Kunden produziert oder abgerufen, sind wir berechtigt, eine hierfür in Hinblick auf die Auftragssumme angemessene Nutzungsvergütung zu fakturieren.
  3. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Bedingungen oder Bedingungen des Vertrages unwirksam ist oder wird, soll die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hier- von nicht berührt werden. Die Parteien erklären sich bereit, die unwirksame Klausel durch eine solche zu ersetzen, die dem in der unwirksamen Klausel ausgedrückten Willen möglichst Nahe kommt.
  4. Der Vertrag kann unter Berücksichtigung von Treu und Glauben angemessen angepasst werden, sofern unvorhersehbare Ereignisse (Aufruhr, Naturkatastrophen, Mobilmachung, Krieg oder übrige Ereignisse wie Streik, Aussperrung, Brand etc.) die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Geschäftsbetrieb oder Betrieb des Subunternehmers erheblich einwirken. Dies kann beispielsweise durch die Verlängerung von Lieferfristen geschehen. Sofern die Anpassung wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist, steht uns ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. Soweit wir vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen wollen, werden wir dies nach Erkenntnis der Tragweite der Ereignisse unverzüglich dem Kunden mitteilen und zwar auch dann, wenn wir zunächst die Verlängerung der Lieferzeit vereinbart hatten.

 

 

Stand: 10/2013